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Opferschutz und Opferhilfe in der Schweiz und in Österreich – einige Aspekte im Rechtsvergleich (Christian Manquet/Petra Smutny)

Manquet/Smutny1. AuflSeptember 2006

I. Opferschutz im Fokus der Straflegislative

Während der Leitung der Strafiegislativsektion durch den Jubilar Roland Miklau wurden wesentliche gesetzliche Änderungen im Bereich der strafprozessualen Opferrechte und unter opferbezogenen Aspekten wichtige Neuerungen und Ergänzungen im materiellen Strafrecht eingeleitet und umgesetzt. In diesem Sinn konnte auch der Sicherheitsbericht 2004 vermelden, dass „die Verbesserung des Opferschutzes im Zentrum fast aller strafprozessualer Änderungen der letzten Jahre“ gestanden sei11Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich für das Jahr 2004, III-164 Blg NR XXII. GP, 427. Im Detail zu den Neuerungen und Änderungen unten III A.. Wesentliche Zielsetzung dabei war nicht nur die Ausgestaltung und Absicherung von Verfahrensrechten für Verbrechensopfer und deren Unterstützung beim Bestreben nach Wiedergutmachung, sondern auch der Schutz vor gravierenden psychischen Beeinträchtigungen durch die Strafverfolgung selbst (sekundäre Viktimisierung) - dies alles aber unter Bedachtnahme auf die Gebote des fair trial für Beschuldigte.

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