I. Opferschutz im Fokus der Straflegislative
Während der Leitung der Strafiegislativsektion durch den Jubilar Roland Miklau wurden wesentliche gesetzliche Änderungen im Bereich der strafprozessualen Opferrechte und unter opferbezogenen Aspekten wichtige Neuerungen und Ergänzungen im materiellen Strafrecht eingeleitet und umgesetzt. In diesem Sinn konnte auch der Sicherheitsbericht 2004 vermelden, dass „die Verbesserung des Opferschutzes im Zentrum fast aller strafprozessualer Änderungen der letzten Jahre“ gestanden sei1. Wesentliche Zielsetzung dabei war nicht nur die Ausgestaltung und Absicherung von Verfahrensrechten für Verbrechensopfer und deren Unterstützung beim Bestreben nach Wiedergutmachung, sondern auch der Schutz vor gravierenden psychischen Beeinträchtigungen durch die Strafverfolgung selbst (sekundäre Viktimisierung) - dies alles aber unter Bedachtnahme auf die Gebote des fair trial für Beschuldigte.