ist ein im Verordnungsweg des BMJ (zuletzt BGBl II 2017/175) verlautbarter Tarif, der die Entlohnung regelt, die dem Rechtsanwalt jedenfalls für einfache und häufig wiederkehrende Fälle gebührt.
ist ein im Verordnungsweg des BMJ (zuletzt BGBl II 2017/175) verlautbarter Tarif, der die Entlohnung regelt, die dem Rechtsanwalt jedenfalls für einfache und häufig wiederkehrende Fälle gebührt.