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Nichtigkeit des Verfahrens – Berufungsgründe Zivilverfahren

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

§ 477 ZPO enthält eine nicht taxative Aufzählung von Nichtigkeitsgründen. Darunter fallen beispielsweise:

Entscheidung durch ausgeschlossenen oder rechtskräftig abgelehnten Richter, nicht vorschriftsgemäße Gerichtsbesetzung oder teilweise Absenz eines Senatsmitglieds während der Verhandlung, Verletzung der Geschäftsverteilung (rügepflichtig); Verletzung der Ordinationspflicht nach § 9 Abs 4 AHG;

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