Das Aussehen von Eingaben im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) hat sich in den letzten Jahren verändert: Jede Eingabe im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) wird von einem „Deckblatt“ begleitet. Aus Platzgründen haben wir auf eine entsprechende Adaptierung verzichtet. Eine inhaltliche Abweichung von den nun gebräuchlichen Formen ergibt sich daraus nicht. Generell haben wir im Hinblick auf die Änderungsanfälligkeit auf eine Anpassung des Aussehens von Aktenstücken an die momentan gebräuchliche Form abgesehen.
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