Bevor der Rechtsmittelschriftsatz bei Gericht eingebracht wird, ist nochmals genau zu prüfen, ob nichts Wesentliches übersehen wurde bzw dieser keine Fehler aufweist.
Bevor der Rechtsmittelschriftsatz bei Gericht eingebracht wird, ist nochmals genau zu prüfen, ob nichts Wesentliches übersehen wurde bzw dieser keine Fehler aufweist.
