Das Lehrverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis zum Zwecke der Ausbildung, welches insbesondere durch die Bestimmungen des BAG geregelt wird. Gern § 17 Abs 1 BAG gebührt dem Lehrling eine Lehrlingsentschädigung, zu deren Bezahlung der Lehrberechtigte verpflichtet ist.

