vorheriges Dokument
nächstes Dokument

L. Vorfragen im IPR (Lurger/Melcher)

Lurger/Melcher2. AuflJänner 2021

1/89
Unter einer Vorfrage (= präjudizielle Rechtsfrage) versteht man eine Rechtsfrage, von deren Beantwortung die Antwort auf die Hauptfrage abhängt, die einer eigenen gerichtlichen Entscheidung zugänglich ist und im IPR einen eigenen Anknüpfungsgegenstand bildet.112112 Von Bar/Mankowski, Internationales Privatrecht I2 665. Dh, für ein Tatbestandselement einer IPR-Norm oder einer Sachnorm ist eine eigene kollisionsrechtliche Anknüpfung vorgesehen. Es handelt sich bei der Vorfrage um ein Rechtsverhältnis (zB Ehe, Eigentum), nicht um ein „bloßes“ Tatbestandsmerkmal: Bloße Tatbestandsmerkmale sind im Vertragsrecht etwa die Formgültigkeit des Vertrags (Art 11 Rom I) oder die Geschäftsfähigkeit der Parteien (§ 12 IPRG). Beide Fragen sind einer eigenen Anknüpfung zuzuführen, sie werden nicht vom Vertragsstatut erfasst. Sie sind aber keine präjudiziellen Rechtsfragen im oben erwähnten Sinn (keiner eigenen Entscheidung zugänglich). Manche Autoren nennen solche schlichten Tatbestandsmerkmale mit eigener Anknüpfung auch „Teilfragen“.113113 Von Bar/Mankowski, Internationales Privatrecht I2 667; Verschraegen in Rummel 3 IPRG Vor § 1 Rz 53.

Seite 40

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!