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L.  Löschen erkennungsdienstlicher Daten auf Antrag des Betroffenen gem § 74 SPG

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

Erkennungsdienstliche Daten, die gem § 68 Abs. 1, 3 oder 4 SPG erhoben wurden, können auf Antrag des Betroffenen gelöscht werden. Falls vorhanden, können dem Betroffenen auch Abbildungen ausgehändigt werden.

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