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L. Änderung, Umwandlung und Widerruf

Leixner1. AuflJanuar 2024

1. Änderung der Stiftungserklärung

Vor dem Entstehen einer Privatstiftung kann die Stiftungserklärung vom Stifter grundsätzlich widerrufen oder abgeändert werden; sowohl der Widerruf als auch die Änderung hat in Form eines Notariatsaktes zu erfolgen.

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