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Kollektivvertragliche Verpflichtung Verbrauchsansprüche - OGH 23.1.2003, 8 ObS 93/02p

9. LfgJuni 2003

10.5.5.Nr.2

§ 10 Abs. 2 erster Satz AZG
§ 19f Abs. 2 AZG
§ 10 Abs. 6 KollV graphisches Gewerbe, technische Angestellte

1. § 10 Abs. 6 KollV für das graphische Gewerbe, technische Angestellte, wonach die Überstunden durch Freizeit zu entschädigen und nur die Zuschläge gesondert auszuzahlen sind, ist eine Regelung iSd § 10 Abs. 2 erster Satz AZG, mit welcher der KollV eine Abgeltung durch Zeitausgleich festlegen kann.

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