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Kollektivverträge

Gagawczuk/Thamm4. AuflNovember 2010

Bühnenangehörige

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Ein Recht auf Beschäftigung ist in einigen Kollektivverträgen für Bühnenangehörige zu finden (Vereinigte Bühnen Wien, Wiener Bühnenverein, Theatererhalterverband).

Demnach haben die Bühnenmitglieder einen Anspruch auf angemessene Beschäftigung gegenüber dem Theatererhalter. Unterlässt es dieser trotz wiederholter Aufforderung und trotz (schriftlicher) Festsetzung einer angemessenen Nachfrist, das Mitglied ohne wichtigen Grund angemessen zu beschäftigen, so ist der AN berechtigt, den Vertrag vorzeitig aufzulösen und seine vertragsmäßigen Ansprüche auf das Entgelt für den Zeitraum geltend zu machen, der bis zur Beendigung des AV durch Ablauf der Vertragszeit oder bei mehrjährigen Verträgen durch ordnungsgemäße Kündigung hätte verstreichen müssen, unter Anrechnung dessen, was er durch anderweitige gleichartige Betätigung an einer gleichwertigen Bühne erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat. Soweit jedoch der Anspruch drei Monate nicht übersteigt, kann das Mitglied das ganze für diese Zeit gebührende Entgelt ohne Abzug sofort fordern. Beim Theatererhalterverband ist dieser Anspruch im Ausmaß der festen Bezüge eines Jahres begrenzt.

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