Betriebliche Pensionszusagen stellen neben der gesetzlichen Sozialversicherung und der Eigenvorsorge den dritten Eckpfeiler der Altersversorgung dar (sog zweite Säule). Anspruchsgrundlage für eine betriebliche Pensionsleistung ist entweder eine einseitige Erklärung des AG, der Individualarbeitsvertrag oder eine Norm der kollektiven Rechtsgestaltung (Betriebsvereinbarung oder der auf das jeweilige AV anzuwendende Kollektivvertrag). Ausnahmsweise kann auch eine betriebliche Übung oder das Gleichbehandlungsgebot anspruchsbegründend wirken (zur betrieblichen Übung etwa OLG Wien 21.1.2010, 10 Ra 97/09x). Durch gesetzliche Normen wird jedoch kein derartiger Pensionsanspruch begründet.

