Kurz vorweg:
Das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat 2018 verpflichtet Aufsichtsräte bestimmter Gesellschaften zur Bestellung von mindestens 30 % Frauen und mindestens 30 % Männern.
Betroffen sind börsenotierte Gesellschaften, in denen mindestens sechs Kapitalvertreter im Aufsichtsrat tätig sind und die Belegschaft zu mindestens 20 % aus Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmern besteht.
