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Kapitel 3: Geschlechterquote im Aufsichtsrat

Kalss1. AuflDezember 2019

Kurz vorweg:

Das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat 2018 verpflichtet Aufsichtsräte bestimmter Gesellschaften zur Bestellung von mindestens 30 % Frauen und mindestens 30 % Männern.

Betroffen sind börsenotierte Gesellschaften, in denen mindestens sechs Kapitalvertreter im Aufsichtsrat tätig sind und die Belegschaft zu mindestens 20 % aus Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmern besteht.

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