I. Einführung in das Problem der Werterhellung
Neben Gläubigern und Gesellschaftern hat auch der Staat ein Interesse an der Rechnungslegung eines Unternehmens. Die Gläubiger erhalten dadurch einen Überblick über das Haftungskapital (Kapitalerhaltung), für die Gesellschafter bildet das Ergebnis der Rechnungslegung die Grundlage für die Gewinnausschüttung (Gewinnausschüttungsfunktion) und für den Staat ist die Ermittlung des Gewinnes für die Steuerbemessung erforderlich (Steuerbemessungsfunktion). Die Rechnungslegung kann sich aus technischen Gründen allerdings nicht auf die gesamte Lebenszeit eines Unternehmens beziehen. Darüber hinaus besteht ein Interesse, nicht nur nach der Unternehmensbeendigung über die Vorgänge im Unternehmen informiert zu werden. Erforderlich ist vielmehr eine laufende Rechnungslegung über einzelne Perioden der gesamten Lebenszeit eines Unternehmens.1

