A. Anspruch auf fälliges Entgelt
Beendigungsansprüche
Entgelt
Bei Beendigung seines Dienstverhältnisses behält der Arbeitnehmer bis zum letzten Tag des Dienstverhältnisses seinen Anspruch auf das laufende Entgelt. Wird das Dienstverhältnis nicht mit dem Monatsletzten, sondern während eines Kalendermonats beendet, ist das Monatsentgelt anteilig zu berechnen. Fehlt eine entsprechende Berechnungsregelung im Kollektivvertrag, ist der Monatsbezug durch 30 (Tage) zu dividieren und mit der Anzahl der bezahlten Kalendertage zu multiplizieren.
