A. Grundsätzliches
Beendigungsansprüche
Endabrechnung
Mit dem arbeitsrechtlichen Ende des Dienstverhältnisses haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine schriftliche, übersichtliche, nachvollziehbare und vollständige Endabrechnung (vgl § 2f Abs 1 AVRAG) und die Auszahlung sämtlicher aus dem Dienstverhältnis resultierender Ansprüche. Dies kann ua folgende Leistungen umfassen:
