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Kapitel 15. Endabrechnung (Lindmayr)

Lindmayr1. AuflJänner 2023

A. Grundsätzliches

Beendigungsansprüche

Endabrechnung

1
Mit dem arbeitsrechtlichen Ende des Dienstverhältnisses haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine schriftliche, übersichtliche, nachvollziehbare und vollständige Endabrechnung (vgl § 2f Abs 1 AVRAG) und die Auszahlung sämtlicher aus dem Dienstverhältnis resultierender Ansprüche. Dies kann ua folgende Leistungen umfassen:

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