1. Das Aufsichtsziel
Die Versicherungsaufsicht in Österreich sieht traditionell ihre Hauptfunktion im Schutz der Anspruchsberechtigten.980 Das hier umzusetzende Unionsrecht stellt dagegen unzweideutig die Finanzmarktstabilität in den Vordergrund. Dementsprechend trägt § 267 VAG alle Züge eines verbalen Kompromisses.
