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IX. Versorgungsstandards

Andreaus1. AuflJuli 2015

Eine der wichtigsten Fragen im Hinblick auf eine rechtskonforme Behandlung ist jene, ab wann eine Behandlung lege artis, also nach den Regeln der Kunst, durchgeführt wird. Dabei werden die Bezeichnungen „lege artis“, „ Versorgungsstandard“, „kunstgerecht“, „nach den Regeln der Kunst“, „state of the art“ und ähnliche alternierend verwendet, obwohl darunter dasselbe verstanden bzw. gemeint wird.

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