Die einfachgesetzliche Ausgestaltung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in Österreich weicht vom gezeichneten theoretischen Idealbild des reinen Parteiprozesses erheblich ab. Das ist in der Literatur vereinzelt bereits kritisiert worden.35
Die einfachgesetzliche Ausgestaltung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in Österreich weicht vom gezeichneten theoretischen Idealbild des reinen Parteiprozesses erheblich ab. Das ist in der Literatur vereinzelt bereits kritisiert worden.35
