Hass im Netz findet im Online-Bereich und dabei idR iZm (elektronischen) Medien statt. Damit einhergehend spielt auch das Medienrecht eine entscheidende Rolle. Relevant für Betroffene sind dabei insb die im Mediengesetz (MedienG) normierten Regelungen zur Entschädigung sowie zur Entfernung der Beiträge (Einziehung und Beschlagnahme). Die entsprechenden Normen werden nachfolgend näher betrachtet. Daneben gibt es noch zahlreiche andere Bestimmungen, auf die allerdings aus Platzgründen und mangels Relevanz nicht weiter eingegangen werden soll. Seite 345
