Sowohl Schadenersatz als auch Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche sind bei Handlungen von Hass im Netz für die Betroffenen zentrale Möglichkeiten, um gegen die Postings sowie die Täter*innen vorzugehen. Damit sind neben dem Strafrecht auch das Zivil-, das Zivilprozess- und das Exekutionsrecht relevante Rechtsgebiete. Mit Blick auf eine rasche Durchsetzbarkeit liegt ein Schwerpunkt auf dem im Rahmen des HiNBG neu eingeführten zivilprozessualen Mandatsverfahren.
