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IV Die Unterkapitalisierung im Körperschaftsteuerrecht

Ressler1. AuflSeptember 2008

1. Das generelle Fehlen gesetzlicher Kapitalvorgaben im Ertragsteuerrecht

In den vorangegangen Ausführungen konnte geklärt werden, dass das Ertragsteuerrecht keinen expliziten Kriterienkatalog für das Eigen- oder Fremdkapital aufweist, sondern sich der Technik des Typusbegriffes bedient. Das Eigen- und Fremdkapital definieren sich über ihre jeweils unterschiedlichen Rechtsfolgen im Ertragsteuerrecht. Dies äußert sich über die Abzugsfähigkeit oder Nichtabzugsfähigkeit der Kapitalvergütungen. Um den ertragsteuerlichen - und in weiterer Folge den körperschaftsteuerlichen - Begriff der Unterkapitalisierung zu klären, muss vorweg noch der Frage nachgegangen werden, ob das Ertragsteuerrecht den Schuldzinsenabzug von einer bestimmten Ausstattung des Steuerpflichtigen an Eigen- oder/und Fremdkapital abhängig macht und damit gleichzeitig eine explizite gesetzliche Definition des Begriffes der Unterkapitalisierung liefert.

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