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IV. Beweislast (Kodek)

Kodek1. AuflApril 2022

A. Allgemeines

Abschließend ist noch kurz auf einige Beweislastfragen einzugehen. Die prinzipielle Beweislastverteilung des ABGB bleibt durch das GRUG unverändert.266266 Zöchling-Jud, ÖJZ 2022, 113 (114). Insoweit sind Rechts- und Sachmängel gleich zu behandeln.2672676 Ob 312/97y; 10 Ob 21/08y. Freilich kommt durch die Neuregelung der Verjährungsfrist ein zusätzliches Beweisthema hinzu: Kam es bisher nur darauf an, dass der Mangel bei Übergabe der Sache bereits vorhanden (zumindest angelegt) war, ist nach der neuen Rechtslage bei Sachmängeln zusätzlich erforderlich, dass er innerhalb von zwei bzw drei Jahren „hervorkommt“.

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