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III. Vorsorgevollmacht

Glanzer1. AuflFebruar 2009

III.1. Allgemeines

Bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich um eine Vollmacht, die speziell für den Fall erteilt wird, dass man - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. In Form einer Vorsorgevollmacht kann für diesen Fall eine Vertrauensperson nach eigener Wahl mit der zukünftigen Erledigung bestimmter Angelegenheiten betraut werden. Dies wird vor allem auch für solche Personen in Frage kommen, die bereits unheilbar krank, aber noch in der Lage sind, eine wirksame Vorsorgevollmacht zu errichten. Zu denken ist dabei an krebskranke Menschen, an Alzheimerpatienten im Frühstadium oder an Menschen, die an multipler Sklerose erkrankt sind.

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