II.1. Allgemeines
Möchte man die Alternativen zur Sachwalterschaft aufzeigen, so liegt es zunächst nahe, eingangs kurz die zentrale Bestimmung im Sachwalterrecht, nämlich § 268 ABGB, zu erörtern. Daraus geht einerseits hervor, für welche Personengruppen überhaupt eine Sachwalterbestellung in Frage kommt, und andererseits unter welchen Umständen eine solche zu erfolgen bzw zu unterbleiben hat.

