Versicherungsfall ist ein Schadenereignis, aus dem Ersatzansprüche gegen den VN oder eine mitversicherte Person erwachsen oder erwachsen könnten. Mehrere zeitlich und örtlich zusammenhängende Schäden aus derselben Ursache gelten als ein Versicherungsfall. Versicherungsschutz ist nach der Ereignistheorie dann gegeben, wenn das Schadenereignis örtlich und zeitlich in die Versicherungsperiode fällt.
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