Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist eine besondere Form der Haftpflichtversicherung. Wirkungsprinzip und verwendete Begriffe sind daher weitestgehend mit dieser Versicherungssparte ident (siehe Band 2 der Schriftenreihe). Es handelt sich um eine Gefährdungshaftung, damit zeichnet der Haftende auch ohne ein schuldhaftes Handeln für den Schaden verantwortlich. Die Aufgabe liegt dementsprechend im Schutz des Vermögens des VN im Falle von Schadenersatzansprüchen anderer (dritter) Personen. Der Versicherungsschutz ist auf Versicherungsfälle abgestellt, die durch Verwendung des versicherten Luftfahrzeuges, unbemannten Luftfahrzeuges, Flugmodells oder Luftfahrtgerätes entstehen. Bei der Haftpflichtversicherung von Flugplätzen ist das betriebliche Risiko Gegenstand des Versicherungsschutzes.
