A. Diversität der Sanktionen
Die Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus den Präventivmaßnahmen durch die Führungskräfte kann zu gerichtlichen Konsequenzen mit restituierendem oder sanktionierendem Charakter führen.61 Der strafende Aspekt ist eines der ursprünglichen Merkmale des Sapin-2-Gesetzes. Letzteres beinhaltet strenge Sanktionen, die in Bezug auf präventive Maßnahmen beispiellos sind. Der ursprüngliche Entwurf des Vigilancegesetzes sah außerdem eine Verwaltungsstrafe von bis zu 10 Mio Euro vor, die auf 30 Mio Euro erhöht werden kann. Der Conseil Constitutionnel beanstandete diese Bestimmung jedoch mit der Begründung, dass sie das Prinzip der Verhältnismäßigkeit von Strafen verletze.62 Es bleibt jedoch eine strafrechtliche Sanktion, die sich für multinationale Unternehmen härter erweisen könnte als eine Verwaltungsstrafe, abhängig davon, wie sie die zuständigen Richter auslegen. Unternehmen, die bei der Aufstellung und Umsetzung des Überwachungsplans säumig Seite 640
