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III. Internetökonomie

Scharf1. AuflOktober 2022

Um Geschäftspraktiken von Internetplattformen kartellrechtlich zu beurteilen, ist es zunächst erforderlich, ein Verständnis für das Funktionieren und die Besonderheiten der digitalen Wirtschaft zu entwickeln. In den Folgekapiteln werden daher die grundlegenden ökonomischen Charakteristika der Internetwirtschaft dargestellt, die traditionelle rechtliche und wettbewerbsökonomische Konzepte vor neue Herausforderungen stellen und erhebliche Konsequenzen für die kartellrechtliche Analyse von digitalen Märkten haben.7272 Für einen Überblick an Herausforderungen der Digitalökonomie für das Kartellrecht s Auer/Petit, Challenge of Turning Economic Theory into Antitrust Policy, The Antitrust Bulletin 2015, 426 (440 ff); Ellger, Digitale Herausforderungen für das Kartellrecht, ZWeR 2018, 272; Gürkaynak/Inanılır/Diniz/Yaşar, Multisided markets and the challenge of incorporating multisided considerations into competition law analysis, Journal of Antitrust Enforcement 2017, 100 (108 ff). Dies gilt neben der Definition des relevanten Marktes (s Kapitel V.D.1) und dem Vorliegen von Marktmacht (s Kapitel V.D.2) insb auch für die Beurteilung der Missbräuchlichkeit einer Verhaltensweise (s Kapitel VI).7373 Colangelo/Maggiolino, Applying two-sided markets theory: The Mastercard and American Express decisions, JCLE 2018, 115 (118 ff). Der neueren Entscheidungspraxis ist zu entnehmen, dass sich Gerichte und Kartellbehörden zunehmend mit den ökonomischen Besonderheiten der Internetwirtschaft beschäftigen.7474 Vgl etwa US Supreme Court 25.6.2018, 585 U.S. ___ (2018), Ohio v American Express Company; EK 27.6.2017, AT.39740, Google Search (Shopping), BKartA 7.2.2019, B-6 22/16, Facebook; OLG Düsseldorf 26.8.2019, VI-Kart 1/19 (V), Facebook; BGH 23.6.2020, KVR 69/19, Facebook. Darüber hinaus bilden sie den Gegenstand zahlreicher kartellrechtlicher Diskussionen und Initiativen7575 S FN 6. und haben vereinzelt bereits Eingang in kartellrechtliche Gesetzgebung der MS gefunden. In Österreich hat man mit dem Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 (KaWeRÄG 2021)7676 Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz 2005 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 – KaWeRÄG 2021), BGBl I 2021/176; vgl auch BWB, Thesenpapier Digitalisierung und Wettbewerbsrecht (2020) 8. auf die Besonderheiten der digitalen Wirtschaft reagiert. Ähnliche Entwicklungen sind neben Deutschland (10.GWB-Novelle) auch auf europäischer Ebene mit den beiden Verordnungen zum Digital Markets Act7777 EK, DMA, ABl L 2022/265, 1. sowie dem Digital Services Act7878 EK, DSA, ABl L 2022/277, 1. zu beobachten (für eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen sowie einen Vergleich der verschiedenen Bestimmungen s Kapitel VII).

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