Nicht alle Ereignisse, die Schäden am Fahrzeug hervorrufen, sind Versicherungsfälle. Die Versicherung deckt Schäden nur, wenn sie aus bestimmten Ursachen entstanden sind. Versichert sind idR die in der Folge angeführten Schadenursachen, wobei vertragliche Erweiterungen durchaus üblich sind. Seite 126
A. Unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten
Darunter fallen Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung und Sturm.
