Beendigung von Schiedsverfahren
Schiedsvergleich
Im Folgenden wird die allgemeine Bedeutung der einvernehmlichen Beendigung eines Schiedsverfahrens durch Abschluss eines Vergleichs behandelt (II.A.) und dabei insbesondere die Rolle des Schiedsgerichts beleuchtet (II.B.). Die unterschiedlichen Formen des Schiedsvergleichs werden unter II.C. erläutert.