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II. Verfassungsrechtliche Grundlagen

1. AuflApril 2012

1. Allgemeines

Art 1 Abs 1 des Bundesverfassungsgesetzes vom 29. November 1988 über den Schutz der persönlichen Freiheit110110 BGBl 1988/684 idF BGBl I 2008/2, im Folgenden kurz PersFrG genannt. garantiert ebenso wie Art 5 Abs 1 EMRK111111 Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, BGBl 1958/210 idF BGBl 1994/593 bzw BGBl III 2010/47. jedermann das Recht auf Freiheit (sowie Sicherheit) und schränkt die Zulässigkeit eines Freiheitsentzuges auf die gesetzlich genannten Gründe und Modalitäten ein (Art 1 Abs 2 PersFrG, Art 5 Abs 1 EMRK). Ein Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf persönliche Freiheit darf demnach durch eine kriminalpolizeiliche Amtshandlung nur dann herbeigeführt werden, wenn die in den §§ 170 ff direkt oder indirekt umschriebenen Voraussetzungen gegeben sind.112112 Vgl VfSlg 3315/1958.

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