1. VO des Rates über das Gemeinschaftspatent
Unmittelbar anschließend an den Berichtszeitraum des Vorjahres hat der EuGH über die weiteren Klagen des Mitgliedstaates Spanien zu entscheiden. Gegenstand dieser neuen Verfahren sind nun die zwei Europäischen Verordnungen,3 die den Beschluss über die verstärkte Zusammenarbeit und das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung teilweise mit Inhalten ausfüllen.
