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II. Eigene Einkünfte des Kindes

Schwimann/Kolmasch10. AuflOktober 2022

1. Grundsätze

„Eigene Einkünfte“ iSd § 231 Abs 3 ABGB umfassen alle tatsächlichen Leistungen (Geld- wie Sachleistungen, somit alle vermögenswerten Zuwendungen), die das nicht selbsterhaltungsfähige Kind aufgrund eines Anspruchs erhält, kurz alle anspruchsgemäßen Zuwendungen.364364StRsp, zB 5 Ob 567/90 = JBl 1991, 41; 6 Ob 591/95 = SZ 68/157. Gitschthaler, ÖJZ 1992, 533.

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