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II. Arbeitsgerichts-Rechtsschutz – Überblick

Gisch/Weinrauch1. AuflMai 2018

Im Arbeitsgerichts-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz üblicherweise für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Arbeits- oder Lehrverhältnissen (vgl Art 20.2.1 ARB). Die bewusst weite Formulierung „Arbeits-/Lehrverhältnis“ bewirkt insb, dass nicht bloß Rechtsstreitigkeiten aus einem Arbeitsvertrag unter Versicherungsschutz stehen, sondern auch sogenannte faktische Arbeitsverhältnisse.5454Vgl Kath in Garo/Kath/Kronsteiner (Hrsg), Erläuterungen zu den Musterbedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2015), Artikel 20, F6–006.

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