Walter Müller, Alexander Ruzicka
Inkrafttreten: Die Bestimmungen dieses Standards treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Jänner 2006 beginnen. Für Unternehmen, die IFRS vor dem 1. Jänner 2006 erstmalig anwenden, bedarf es bei vorgezogener Anwendung von IFRS 6 nicht der Erstellung von Vergleichsinformationen aus dem Vorjahr.