Thomas Becker, Peter Bitzyk
Inkrafttreten: IFRS 7 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2007 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung wird empfohlen und führt zu Erleichterungen bei den Anforderungen hinsichtlich der Angabe vergleichbarer Vorjahresdaten.

