Walter Müller
Inkrafttreten: IFRIC 8 ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Mai 2006 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden.
Anwendungsbereich und Inhalt
IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung ist auf die Bilanzierung aller anteilsbasierten Vergütungen anzuwenden, bei denen ein Unternehmen Güter oder Dienstleistungen erwirbt oder erhält. Bei einigen Transaktionen kann es vorkommen, dass es nicht oder nur schwer möglich ist, die dafür erhaltenen oder zu erhaltenden Güter oder Dienstleistungen zu identifizieren (z. B. kann ein Unternehmen unentgeltlich Anteile an eine gemeinnützige Vereinigung einräumen; in der Regel wird es nicht möglich sein die spezifischen Güter oder Dienstleistungen, die das Unternehmen als Gegenleistung erhält, zu identifizieren). Es stellen sich nun die Fragen: (a) ob solche Transaktionen in den Anwendungsbereich von IFRS 2 fallen und (b) wie diese zu bilanzieren sind.

