Manfred Geritzer
Inkrafttreten: Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Jänner 1995 beginnen. Die Änderungen hinsichtlich der Aktivierungspflicht von Fremdkapitalkosten betrifft qualifizierte Vermögenswerte, die am oder nach dem 1. Jänner 2009 aktiviert werden, kann aber auch früher angewendet werden.