Leopold Fischl
Inkrafttreten: Dieser Standard ist anzuwenden auf Abschlüsse für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2005 beginnen.
1. Zielsetzung
Ziel von IAS 24 ist, sicherzustellen, dass ein Abschluss nach IFRS die Informationen offen legt, die erforderlich sind, um darauf hinzuweisen, dass die Existenz von nahe stehenden Unternehmen und Personen (Related Parties) und Transaktionen mit bzw. offene Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber solchen Unternehmen und Personen sich auf die Vermögens- und Finanzlage zum Stichtag und den Gewinn bzw. Verlust der Berichtsperiode ausgewirkt haben könnten.