Das Wohnungseigentum wurde erstmals im Jahre 1948 in Österreich gesetzlich geregelt. Das erste Wohnungseigentumsgesetz enthielt nur relativ wenige Bestimmungen, die jedoch den Anforderungen der Praxis bald nicht mehr standhielten. Mit dem WEG 1975 erfuhr dieser Bereich des Wohnrechts, der ständig vielfältiger und wichtiger wurde, eine umfassende Neuregelung. Nach mehreren Gesetzesnovellen, die dem weiteren Regelungsbedarf Rechnung trugen, sah sich der Gesetzgeber im Jahre 2002 veranlasst, das Wohnungseigentum neu zu ordnen und das WEG 2002 zu erlassen. Dabei wurde freilich vieles vom WEG 1975 übernommen, manches aber klarer und einiges überhaupt neu geregelt. Mit der Wohnrechtsnovelle 2006 und zuletzt mit der WEG-Novelle 2022 erfuhr das Gesetz umfassende Änderungen.
