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I. Sicherheitsüberprüfung, Fälle der Sicherheitsüberprüfung und Durchführung der Sicherheitsüberprüfung gem §§ 55, 55a und 55b SPG

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

Die Sicherheitsüberprüfung bezieht sich auf die Vertrauenswürdigkeit einer Person anhand von personenbezogenen Daten. Es müssen die Interessen des Betroffenen und die öffentlichen Interessen berücksichtigt werden. Informationen können als vertraulich, geheim oder streng geheim eingestuft werden. Die Sicherheitsüberprüfung bezieht sich auf personenbezogene Daten, die von Sicherheitsbehörden in Vollziehung von Bundes- oder Landesgesetzen verarbeitet wurden, und kann durch Anfragen an andere Behörden erweitert werden.

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