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I. Revision

Lechner-Hartlieb/Sembacher/Urban1. AuflNovember 2013

Art 133 Abs 1 Z 1 und Abs 9 B-VG eröffnen die Möglichkeit der Erhebung einer Revision gegen das Erkenntnis oder den Beschluss eines Verwaltungsgerichtes wegen Rechtswidrigkeit.

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