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I. Rechtsgeschäftliche Verpfändung

Thiele/Seiser6. AuflNovember 2024

Pfandrecht

Verpfändung

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Gewerbliche Schutzrechte können grundsätzlich auch Gegenstand eines vertraglichen Pfandrechts oder einer Sicherungsübereignung sein, sog „Verpfändung“ (§ 34 PatG, § 11 GMG, § 28 Abs 1 MSchG, §§ 21,

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22 MuSchG). Auch die Unionsmarke und das Unionsdesign können verpfändet werden oder Gegenstand eines sonstigen dinglichen Rechts sein (Art 22 UMV, Art 29 GGV).

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