vorheriges Dokument
nächstes Dokument

I. Materielles Scheidungsrecht (Nademleinsky)

Nademleinsky3. AuflMai 2025

A. Scheidung wegen Verschuldens

1. Allgemeines

Nach § 49 Satz 1 EheG kann ein Ehegatte die Scheidung wegen Verschuldens verlangen, wenn der andere Ehegatte durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses oder unsittliches Verhalten die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann. Das Urteil enthält einen Verschuldensausspruch (§ 60 EheG), der für den nachehelichen Unterhalt maßgeblich ist (dazu Kapitel „Nachehelicher Unterhalt“), jedenfalls soweit österreichisches Unterhaltsrecht zur Anwendung gelangt (vgl Kapitel „Nachehelicher Unterhalt“).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!