Am 1. Jänner 2014 erlebt Österreich den (vorläufigen) Schlusspunkt einer Debatte, die über einhundert Jahre in unterschiedlicher Intensität geführt wurde.1 Denn in der Silvesternacht 2013 wird das bislang bekannte System des administrativen Instanzenzuges mit nachprüfender gerichtlicher Kontrolle abgeschafft und durch eine verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung ersetzt werden.2 Eine – hoffentlich kurze – Phase der Ungewissheit lässt sich dabei nicht vermeiden, gar manches ist noch unbekannt oder unklar.3 Nichtsdestoweniger vollzieht Österreich einen Meilenstein in der Verbesserung und Erweiterung des Rechtsschutzes seiner Bürger.
