Die Zusammenhänge zwischen der zivilrechtlichen Verantwortung für qualifizierte Tätigkeiten und deren Versicherbarkeit bilden ein weites Feld.1 Ein früher Beleg für ein planvolles Eingreifen der Legislative ist das Versicherungsmodell, das für Arbeitsunfälle geschaffen wurde. Die sog Sozialisierung der Arbeitsunfälle sieht man heute vornehmlich als ein historisches Ereignis.2 Seite 563 Der Vorgang verdient indes besonderes Interesse: der Gesetzgeber hat ein Segment, eben die Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen, aufgegriffen und nach neuen, von der lex lata abweichenden Regeln geordnet.3
