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I. Einleitung

Rattacher1. AuflSeptember 2019

Das Thema „Rücktrittsrechte des Versicherungsnehmers“ vereint zwei Rechtsgebiete, die von wesentlicher praktischer Bedeutung sind. Einerseits das Versicherungsvertragsrecht und andererseits das zivilrechtliche Institut der Rücktrittsrechte. Der Begriff des Rücktrittsrechts geht ua11 Neben dem ABGB erscheint in Österreich der Begriff „Rücktritt“ auch 1917 im Gesetz über den Versicherungsvertrag (RGBl 501) bzw in einer kaiserlichen Verordnung, nämlich der Versicherungsordnung (RGBl 343) vom 22. November 1915; jeweils §§ 3 und 4 leg cit. auf die dritte Teilnovelle22 Kaiserliche Verordnung vom 19. März 1916, RGBl 69. des ABGB von 1916 zurück, als mit den §§ 918 ff ABGB das erste (gesetzliche) Rücktrittsrecht, das auch einem VN zukommen kann, aus der Taufe gehoben wurde.33 Gschnitzer in Klang/Gschnitzer, Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch2 IV/1(1968) 443. Von diesem historischen Rücktrittsrecht sind jedoch ganz grundlegend die jüngeren Rücktrittsrechte zu unterscheiden, die den Hauptgegenstand der vorliegenden Arbeit bilden.

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