Grundsätzlich stellt sich die Frage, aus welchem Grunde im streitigen Verfahren I. Instanz gegen gerichtliche Entscheidungen – nämlich Urteil und Beschluss – verschiedene (ordentliche) Rechtsmittel vorgesehen sind.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, aus welchem Grunde im streitigen Verfahren I. Instanz gegen gerichtliche Entscheidungen – nämlich Urteil und Beschluss – verschiedene (ordentliche) Rechtsmittel vorgesehen sind.
