1. Themenabgrenzung und Problemstellung
Der steuerliche Betriebsvermögensvergleich nach § 5 Abs 1 EStG unterscheidet sich von jenem nach § 4 Abs 1 EStG insbesondere durch das Maßgeblichkeitsprinzip.1 § 5 Abs 1 EStG erklärt die unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung rechnungslegungspflichtiger Gewerbetreibender als maßgeblich. Dadurch öffnet sich das Steuerrecht über die Maßgeblichkeit „[…] in unvergleichbarer Art gegenüber außersteuerlichen Normen […]“.2 Die Maßgeblichkeit soll allerdings zugunsten zwingender Vorschriften des Einkommensteuerrechts durchbrochen werden, wenn diese abweichende Regelungen treffen. Das Maßgeblichkeitsprinzip bildet - disziplinenübergreifend - die Brücke zwischen der Rechtswissenschaft und dem betrieblichen Rechnungswesen. Innerhalb der juristischen Disziplinen verbindet es das steuerliche Gewinnermittlungsrecht mit dem unternehmensrechtlichen Bilanzrecht.3 Diese Verbindung über das Maßgeblichkeitsprinzip drückt aus, wofür sich der Begriff des „Bilanzsteuerrechts“ herausgebildet hat.4 Daher beschäftigt das Maßgeblichkeitsprinzip „[…] seit jeher nicht nur die Steuerrechtswissenschaften […], sondern auch die Nachbarschaftsdisziplinen, wie Handelsrecht und Betriebswirtschaftslehre“.5

